Laserschutz - Sicherheit durch Laserschutzkabinen und Laserschutzeinrichtungen

Bei der Anwendung von Laserstrahlen sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Ein Laserstrahl besteht aus extrem stark komprimiertem Licht. Durch einen Kristall und mehreren Spiegeln kann der Strahl erzeugt und verstärkt werden. Die Spiegel reflektieren das Licht dabei so lange hin und her bis die Strahlen alle in eine Richtung weisen und sehr stark gebündelt sind. Das Wort Laser ist eine Abkürzung und steht für „Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation“. Wörtlich übersetzt bedeutet dies „Lichtverstärkung durch stimulierte Strahlungsemission“.

Ein Laser eröffnet in der Fertigung viele interessante Anwendungsmöglichkeiten, birgt aber auch einige Risiken. Diese Herausforderung ist beim Bau einer Maschine, die im industriellen Umfeld mit Laserstrahlen arbeitet, zu meistern. Der Laserstrahl muss für eine Anwendung zunächst aufgebaut werden. Hier reicht im Normalfall eine Wechselspannung von 230 Volt aus. Im Betrieb einer Laserbeschriftungsanlage für Weichmetalle beispielsweise muss sichergestellt sein, dass dieses gefährliche Licht nicht die Maschine verlässt und so den Bediener oder die Umwelt gefährdet.

Meist werden schwarze Aluminiumprofile im Inneren einer Laserschutzkabine verbaut, die ungewolltes Licht regelrecht "schlucken". Einhausungssysteme aus Profiltechnik können stationär oder mobil gebaut sein, um passgenau den Ansprüchen des Nutzers zu entsprechen. Den Blick auf den Prozess im Inneren der Kabine gewähren Laserschutzfenster, ohne dass der Werker hierfür eine Laserschutzbrille benötigt.

Um das ungewollte Entweichen des Laserstrahls während des Betriebes, beispielweise während einer wissenschaftlichen Messung zu gewährleisten, sind die Türen mit besonderen Schutzeinrichtungen versehen. Hier werden meist in die Flügel- oder Schiebetüren den Prozess unterbrechende, so genannte trennende Schutzeinrichtungen eingebaut. So stoppt der Prozess in dem Augenblick, wenn die Türen geöffnet werden. Je nach Anwendung und zu beachtender Laserschutzklasse entscheidet man sich als Maschinenbauer dabei für eine Zuhaltung, die zwangsöffnend arbeitet.

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