Maschinensicherheit: Schutz für Mensch und Technik

Das CE-Zeichen ist oft an Maschinen und Anlagen zu sehen. Es wird als Zeichen eines erfolgreich durchlaufenen Normkonformitätsverfahrens vergeben.

Wenn ein Hersteller das CE Siegel erhält, hat er bei seinem Produkt die Normen und Richtlinien exakt eingehalten.

Zur Maschinensicherheit gehören der Schutz des Mitarbeiters und Umfeldes sowie der Anlagentechnik vor Schäden und Beeinträchtigungen. Dabei erhält der Schutz des Menschen zweifellos eine besondere Priorität. Selbst fahrlässiges Verhalten, wie es etwa im Falle von Übermüdung passieren kann, darf für ihn nie zur Gefahr werden. Dies gilt allerdings nicht bei absichtlichen Schäden. Dabei gibt es aber auch eine Kehrseite: Sicherheitsvorkehrungen müssen stets so beschaffen sein, dass die Arbeit nicht eingeschränkt wird und es zu keinen unvorhersehbaren Verhaltensweisen kommt.

Wiederholung des Normkonformitätsverfahren

Steht die Einführung einer neuen Anlage an, ist die Prüfung der Maschinensicherheit Pflicht. Bei Bestandsmaschinen verhält es sich hingegen etwas komplizierter. Im Falle einer wesentlichen Veränderung muss unbedingt ein neues Normkonformitätsverfahren durchgeführt werden. Ob allerdings eine wesentliche Veränderung vorliegt, lässt sich oft kaum noch ermitteln – je nach Bestand der entsprechenden Unterlagen. Grundlage der Einschätzung sind dabei Entscheidungsbäume, die veranschaulichen, welche Konsequenzen jede mögliche Situation erfordert.

Bedeutet die zukünftige Veränderung eine höhere Gefahr, so muss zunächst die Risikobewertung erneut durchgeführt werden. Wenn sich dann ergibt, dass eine Neubewertung notwendig ist, so stehen einige Arbeitsschritte an. Nun wird nämlich nicht nur die Sicherheit der Grundfunktionen, sondern auch die Zuverlässigkeit der sicherheitsgerichtet wirkenden Bauteile überprüft. Dies wird auch als „Validation“ bezeichnet, was hier zweifelsfreie Bestätigung bedeutet. Bei Umbauten und Erweiterungen an Bestandsanlagen ist daher häufig der vollständige Ersatz von Tür- und Prozesszuhaltungen sowie Sicherheitsschaltern nötig. Der Grund liegt in der der ungewissen Schalthäufigkeit.

Maschinensicherheit durch die in sich sichere Konstruktion

Ziel der Maschinensicherheit ist immer die Gefahrvermeidung, also die Herstellung einer in sich sicheren Konstruktion. Sollte eine Gefährdung nicht vollständig vermeidbar sein, so müssen als letzte Möglichkeit technische und organisatorische Maßnahmen erfolgen. Dabei wird versucht, den Mitarbeiter mit Hinweisschildern sowie Verboten und Geboten in der Betriebsanleitung von der Gefahrenstelle fernzuhalten. Dies ist aber nur zulässig, wenn zuvor keine der Maßnahmen der Maschinensicherheit das Risiko angemessen reduzieren konnte.

Bei einer in sich sicheren Konstruktion fällt das Gefährdungspotenzial sehr gering aus. Doch was macht eine solche Konstruktion mit geringer Gefährdung aus? Sie weist z.B. vor Eingriffen geschützte Einzugsstellen, Sollbruchstellen oder sicher begrenzte Drehmomente auf. Zugriffsüberwachungen wie Lichtgitter erlauben es, einen sicheren Zustand kontrolliert herzustellen. Erst als letzter Schritt erfolgen organisatorische Maßnahmen – wie die Verordnung von Schutzhandschuhen- oder -brillen. Sollten alle diese Schritte vergeblich sein, so bleibt nur die vollständige Kapselung der Gefährdung. Sie wird durch eine zutritts- und zugriffsüberwachte Einhausung gewährleistet.

Diesen Beitrag weiterempfehlen


Weitere Beiträge, die Sie interessieren könnten